BVI-Präsident Meier: Zulassung virtueller Eigentümerversammlungen ist Sieg der Vernunft
(Mi, 20 Sep 2023)
Zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung, künftig auch rein virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen zuzulassen, erklärt BVI-Präsident Thomas Meier:
„Künftig sind neben Versammlungen in Präsenz und hybriden Versammlungen auch rein virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen erlaubt, vorausgesetzt, mindestens drei Viertel der anwesenden
Wohnungseigentümer stimmen diesem Beschluss zu. Für diese Möglichkeit, moderne Kommunikationswege einzusetzen und damit die Arbeit der Verwalter zu erleichtern, haben wir als BVI geworben.
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BVI-Präsident Meier: Verwalter brauchen angemessene Vergütung für Management des Heizungsaustauschs
(Wed, 06 Sep 2023)
Zur geplanten Verabschiedung der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes am 8. September 2023 durch den Deutschen Bundestag erklärt BVI-Präsident Thomas Meier:
„An diesem Freitag will die Koalition im Bundestag das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschieden. Das Ziel ist der Einsatz von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien für die Wärmeversorgung
eines Gebäudes. Dabei kommt dem Verwalter eine wichtige Rolle zu: Er steht vor der äußerst komplexen Herausforderung, ein Konzept für die Umsetzung dieser gesetzlichen Verpflichtung zu erarbeiten
und der Eigentümerversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
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BVI-Präsident Meier: „Klarheit statt Kakophonie im Gebäudebereich – Energiewende gelingt nur mit in sich geschlossenem Gesamtkonzept!“
(Tue, 22 Aug 2023)
Zu den Einlassungen von Bundesbauministerin Klara Geywitz, angesichts steigender Baukosten auf die von der Koalition für 2025 vorgesehene Verschärfung der Dämmstandards für Neubauten zu
verzichten, erklärt BVI-Präsident Thomas Meier:
„Die Forderungen der Bundesbauministerin stehen im offenen Widerspruch zum bisherigen Kurs der Regierungskoalition. Die Kakophonie, die sich bei SPD, Grünen und FDP schon bei der Novelle des
Gebäudeenergiegesetzes gezeigt hat, wird damit nahtlos fortgesetzt. Mit diesem Sommertheater muss jetzt Schluss sein!
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BVI-Präsident Meier: Jetzt alle Formen der Nutzung von Photovoltaik als privilegierte Maßnahme im WEG verankern / Virtuelle Eigentümerversammlungen fördern
(Tue, 06 Jun 2023)
Zum Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums für ein Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur
Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen erklärt BVI-Präsident Thomas Meier:
„Der vom Bundesjustizministerium vorgelegte Entwurf ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die Einbeziehung der Steckersolargeräte, sogenannter Balkonkraftwerke, in die
privilegierten baulichen Maßnahmen nach § 20 WEG trägt der wachsenden Nachfrage und dem Wunsch der Wohnungseigentümer nach der stärkeren Nutzung erneuerbarer Energien Rechnung. Angesichts der
Bedeutung der Energiewende sollten jetzt im WEG nicht nur Balkonkraftwerke, sondern auch künftige Formen der Nutzung von Sonnenenergie und damit generell die Installation von Photovoltaik und
erneuerbarer Energien im Wohnungseigentum als privilegierte Maßnahme berücksichtigt werden.
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BGH: Ansprüche des Mieters auf Schadensersatz nach Auszug
(Wed, 09 Dec 2020)
Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 09.12. in zwei Verfahren entschieden, dass ein Mieter, der infolge einer Pflichtverletzung
des Vermieters aus der Wohnung auszieht und keine neue Wohnung anmietet, sondern Wohnungs- oder Hauseigentum erwirbt, die zum Zwecke des Eigentumserwerbs angefallenen Maklerkosten nicht als
Schadensersatz vom Vermieter ersetzt verlangen kann.
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BGH: Kein Anspruch auf Rückzahlung von Abrechnungsspitze nach unwirksamer Jahresabrechnung
(Thu, 20 Aug 2020)
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Rückzahlung der Abrechnungsspitze einzelnen Wohnungseigentümern nicht zusteht, wenn die Jahresabrechnung ganz oder teilweise für ungültig erklärt
wurde. Die einzelnen Wohnungseigentümer können die Erstellung einer korrigierten Abrechnung verlangen.
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BGH: Ansprüche des Mieters einer unrenoviert überlassenen Wohnung
(Thu, 09 Jul 2020)
Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute in zwei Verfahren entschieden, dass ein Mieter, dem eine unrenovierte Wohnung als
vertragsgemäß überlassen wurde und auf den die Schönheitsreparaturen nicht wirksam abgewälzt wurden, vom Vermieter die Durchführung von Schönheitsreparaturen verlangen kann, wenn eine wesentliche
Verschlechterung des Dekorationszustandes eingetreten ist. Allerdings hat er sich in diesem Fall nach Treu und Glauben an den hierfür anfallenden Kosten (regelmäßig zur Hälfte) zu beteiligen,
weil die Ausführung der Schönheitsreparaturen zu einer Verbesserung des vertragsgemäßen (unrenovierten) Dekorationszustands der Wohnung bei Mietbeginn führt.
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