Sie haben Ihre Eigentumswohnung verkauft? Hier können Sie uns den Eigentumswechsel ganz bequem mitteilen, damit wir die interne Umschreibung schnellstmöglich vornehmen und dem neuen Eigentümer
Informationen zusenden können.
Bitte beachten Sie, dass Sie rechtlich bis zur Umschreibung im Grundbuch als "Eigentümer" der Wohnung gelten. Teilen Sie uns daher unbedingt mit, ab wann der neue Eigentümer die Hausgeldzahlungen
etc. übernimmt (wirtschaftlicher Übergang).