Gerne können Sie uns Ihre Abstimmung zum Umlaufbeschluss einfach digital zukommen lassen. Sobald uns die Rückmeldungen aller Eigentümer vorliegen (bei Umlaufbeschlüssen mit einfacher Mehrheit
gilt die Abstimmungsfrist), werden wir über das Ergebnis des Umlaufbeschlusses informieren.